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I. Zusammensetzung und Amtszeit
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Das „Puckenhofparlament“ setzt sich aus Kinder und Jugendlichen und VertrauenserzieherInnen bzw. LehrerInnen des „Puckenhof“ zusammen. Dabei fallen 20 Sitze plus 2 VertrauenslehrerInnen an die Schule (Klassen 1-9), 16 Sitze plus 2 VertrauenserzieherInnen an die Heilpädagogische Tagesstätte = HPT, (Gruppen: Schloss, Sonnenschein, Jaguar, Elche, Gentlemen, Fledermäuse, Drachen, Wikinger) und 10 Sitze plus 2 VertrauenserzieherInnen an die Stationären Hilfen = Heim(Gruppen: Calvins, Hummeln, Hallerhaus, Ruhsteinhaus, Therapeutische Wohngruppe).
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Aus den 44 Klassen und Gruppensprechern werden jeweils zwei Schul-, HPT,- und Heimsprecher von allen Wahlberechtigten gewählt.
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Die Amtszeit des Puckenhofparlament beträgt 1 Jahr für die Klassensprecher, Gruppensprecher, Heimsprecher bzw. 2 Jahre für die Vertrauenslehrer bzw. Vertrauenserzieher.
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Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, wird entsprechend der Nachrückliste der Sitz neu besetzt.
II. Wahlgrundsatz
Die Mitglieder des „Puckenhofparlament“ werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
III. Wahlperiode
Die Wahlen zu den Klassensprechern finden in der 1. Hälfte der 5. Schulwoche, die Wahlen zu den Gruppensprechern finden nach Weitergabe der Ergebnisse in der 2. Hälfte der 5. Schulwoche statt.
Die Wahlen für Parlamentvertreter werden in den einzelnen Abteilungen (Schule, HPT, Heim) selbständig durchgeführt.
Die Wahlen zu den Schul-, HPT-, Heimsprechern und den Vertrauenserziehern bzw. Vertrauenslehrern finden am Donnerstag der 6. Schulwoche zentral in der Schule statt.
IV.Öffentliche Bekanntmachung
Spätestens 2 Wochen vor dem Wahltag wird öffentlich bekannt gegeben:
- Wahltag
- Wahlraum
V. „Wahlvorstand“
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Der „Wahlvorstand“ setzt sich aus Mitgliedern des Arbeitskreises „Mehr Demokratie im Puckenhof“ zusammen. Der Wahlvorstand entscheidet über auftretende Fragen bei der Wahl.
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Eine Klasse aus der Oberstufe richtet die Wahl aus.
VI. Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- Wahlberechtigt und wählbar sind alle Kinder und Jugendlichen die den „Puckenhof“ besuchen.
- Wählbar sind alle Kinder und Jugendlichen ab der 1. Klasse. Schulsprecher können nicht gleichzeitig HPT oder Heimsprecher werden.
- Wählbar zum Schul-, HPT-, und Heimsprecher sind die Klassen- und Gruppensprecher ab 12 Jahren.
VII. Ausübung des Wahlrechtes
- Jeder Wähler hat zwei gleichwertige Stimmen.
- Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält, Stellvertreter wird automatisch der mit den zweitmeisten Stimmen.
VIII. Benachrichtigung der Wahlberechtigten
Die Wahlberechtigten werden durch Plakate vor der Wahl über den Wahltag, die Wahlzeit und den Wahlort unterrichtet.
IX. Wählerverzeichnis
Über alle wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen wird ein Wählerverzeichnis (Klassenlisten, Gruppenlisten) erstellt.
X. Wahlvorschläge
- Die Lehrer oder Erzieher stellen in der Woche vor der Wahl (3. SW) Infos über die Wahl bereit (Kandidaten, Präambel).
- Evtl. werden noch Handzettel mit Infos verteilt.
XI. Wahlhandlung
- Gewählt wird mit einem vorgegebenen Stimmzettel.
- Die BewerberInnen werden mit Namen aufgeführt.
- Auf dem Stimmzettel ist in verständlicher Sprache aufzuführen, wie viele Stimmen abgegeben werden dürfen und wann ein Stimmzettel ungültig ist.
XII. Feststellung der Wahlergebnisse
- Nach Beendigung der Wahlhandlung sind die Stimmzettel auszuwerten. Es wird festgestellt:
- a) wie viele gültige und viele ungültige Stimmen abgegeben worden sind. b) wie viele Stimmen auf jeden Kandidaten/Kandidatin entfallen sind.
- Sollten diesbezüglich Unklarheiten bestehen, entscheidet der Wahlvorstand.
- Das endgültige Wahlergebnis wird am Freitag nach der Wahl gemeinsam mit allen Klassen in der Turnhalle bekannt gegeben und die Gewählten vorgestellt.
XIII. Gremien/Sonstiges
- Es werden feste Termine mit den entsprechenden Parlamentsmitgliedern abgesprochen.
- Die einzelnen Abteilungsgremien (Klassensprecher, Gruppensprecher und Heimsprecher) treffen sich in den einzelnen Abteilungen unabhängig von einander regelmäßig (min. 1mal pro Monat) mit den gewählten Vertrauenslehrern bzw. Vertrauenserziehern, um wichtige Angelegenheiten zu besprechen.
- Bei den einzelnen Sitzungen werden Protokolle angefertigt, die auch zur Einsicht bereitgestellt werden.
- Treffen der Schulsprecher, Gruppensprecher der HPT und Gruppensprecher der Heimgruppen erfolgen mindestens alle zwei Monate, wobei hier die Gesamtleitung des Puckenhofs sowie jeweils ein Vertauenslehrer und ein Vertrauenserzieher eingeladen werden können.
- Dem „Puckenhofparlament“ wird ein bestimmtes Budget zur Verfügung gestellt, das auch für Anschaffungen zu Gunsten der Gesamteinrichtung dient.
XIV. Abwahl/Verstöße gegen die Präambel
- Im Bereich der Gruppe und /oder der Klasse können die Gewählten Vertreter bei wiederholten Regelverletzungen auch während der laufenden Amtszeit abgewählt werden.
- Wer wiederholt sich grob gegen die Regeln innerhalb des Puckenhofs verstößt und/oder gegen das Bürgerliche Gesetzbuch auch außerhalb der Schule/Gruppe verstößt und/oder sich nicht an Abmachungen in der Schule oder auch in der Gruppe hält, kann von der jeweiligen Gruppe/Klasse abgewählt werden.
Der Wahlvorstand
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