Erreichbarkeit

Aufgrund einer technischen Störung ist die Schule telefonisch nicht zu erreichen. Wir bitten darum, mindestens bis morgen den 8.10.2021 Krankmeldungen über die 09131 53530 zu erledigen.

Die Schulleitung.

Wir verabschieden uns in die Weihnachtsferien!

Liebe Eltern,

ein Jahr, in dem Vieles anders gelaufen ist, als wir uns das zum Jahresbeginn vorgestellt haben, geht dem Ende entgegen. Wir alle mussten uns auseinandersetzen mit einem coronabedingten Lockdown im März, danach schrittweisen Öffnungen unserer gesamten Angebote, einem normalen Start ins Schuljahr 2020/21 und jetzt zum Abschluss wieder mit einem Lockdown.

Dieser hatte zur Folge, dass Ihre Kinder länger als normalerweise unsere Einrichtung nicht besuchen konnten und Sie als Eltern die Belastungen weitgehend alleine stemmen mussten.

Mögliche AnsprechpartnerInnen für Sie bei Notfällen in den Weihnachtsferien sind auf jeden Fall die zuständigen MitarbeiterInnen des Jugendamtes (bzw. deren Vertretungen). Diese sind an Werktagen erreichbar. Am Abend, bzw. an Wochenenden/Feiertagen, können Sie sich im Notfall an die Kinderschutz–Hotline wenden (0911–231 333).

Sollte es sich lediglich um einen Beratungsbedarf handeln, können Sie sich auch per Email an den zuständigen Mitarbeiter im Bereitschaftsdienst des Puckenhofs wenden. Dies ist vom 24.12. bis 31.12.2020 Martin Burda (burda@puckenhof.de) und vom 01.01. bis 10.01.2021  Thomas Krause (krause@puckenhof.de).

Wie es nach den Ferien weitergeht, wissen wir leider noch nicht. Sie werden von uns umgehend informiert, wenn wir mehr Informationen haben.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches, aber vor allem gesundes neues Jahr 2021.

Viele Grüße,

die Schulleitung mit allen Abteilungsleitungen.

Lockdown ab dem 16.12.2020

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

nachdem der Lockdown ab Mittwoch beschlossene Sache ist, sind wir als Schule und Einrichtung nun dabei, alles, was das für uns und Sie und Ihre Kinder zur Folge hat, zu organisieren. Am Montag werden wir eine Email verschicken, in der alles Wichtige steht. Nur so viel jetzt schon: Ab Mittwoch werden wir keine Klassen und Gruppen mehr in der jetzigen Form betreuen, sondern auf eine Notbetreuung umstellen. Wie diese aussieht, hängt zum Einen ab von Ihrem Bedarf und zum Anderen von den Vorgaben, die wir hoffentlich bald von den Ministerien bekommen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind wir auf demselben Informationsstand wie Sie. Sobald sich dies ändert, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen, die Schulleitung.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir möchten Ihnen an dieser Stelle ein Informationsblatt weiterleiten, dass uns vom Ministerium für Unterricht und Kultus für Sie zur Verfügung gestellt wurde. Bitte klicken Sie dafür hier.

Hier finden Sie unser neues Hygienekonzept, dass seit Montag, den 16.11.2020 Gültigkeit hat.

Viele Grüße, Cathrin Eichhorn.

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das neue Schuljahr läuft schon ein paar Tage und hat viel Neuerungen gebracht, mit denen wir alle lernen müssen umzugehen.

Hier ist unser aktueller Hygieneplan, der laufend aktualisiert wird:

Um den Anforderungen an die persönliche Hygiene gerecht zu werden, ist es wichtig, den richtigen Mund-Nasen-Schutz auszuwählen. Das BfAM schreibt folgendes:

„Hinweise für Anwender zur Handhabung von Mund-Nasen-Bedeckungen: (…)

  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
  • Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.“

Wir bitten darum, in der Schule einen geegneten Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ein Halstuch oder Schal erfüllt die Vorraussetzungen des Schutzes der anderen nicht oder nur unzureichend.

Sollten Krankheitssymptome bei Kindern oder Erwachsenen auftreten, ist folgender maßen vorzugehen:

„Nach den Ergebnissen der am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
(LGL) eingerichteten Fach-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Konzepts über den
Umgang und die Testung von Schülern mit respiratorischen Symptomen gilt hierzu
Folgendes:
Bei leichten, neu aufgetretenen Symptomen (wie Schnupfen und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn nach mindestens 24
Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde. Betreten
Schüler in diesen Fällen die Schule dennoch, werden sie in der Schule isoliert
und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.
Hiervon kann im Bereich der Grundschulen/Grundschulstufen der Förderzentren abgewichen werden (analog den Kindertagesstätten). Dies bedeutet,
dass in Stufe 1 und 2 (vgl. unten unter 1.) diese Kinder mit milden Krankheitszeichen wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentlichem Husten
weiterhin die Schule besuchen dürfen.
Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten,
Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder
Durchfall dürfen nicht in die Schule. Die Wiederzulassung zum Schulbesuch
nach einer Erkrankung ist in Stufe 1 und 2 erst wieder möglich, sofern die
Schüler nach mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen
und gelegentlichen Husten) sind. In der Regel ist in Stufe 1 und 2 keine Testung auf Sars-CoV-2 erforderlich. Im Zweifelsfall entscheidet der Hausarzt/Kinderarzt über eine Testung. Der fieberfreie Zeitraum soll 36 Stunden betragen.
Bei Stufe 3 ist ein Zugang zur Schule bzw. eine Wiederzulassung erst
nach Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 oder eines ärztlichen Attests möglich.“

Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an uns.

Cathrin Eichhorn

Update vom 19.4.:

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler.

Wie wir alle aus den Medien wissen, kann ab morgen aufgrund der aktuellen Situation noch kein regulärer Unterricht stattfinden. Leider können wir über die weitere Entwicklung noch keine Aussagen machen, da es von Seiten des Kultusministeriums noch keine genaueren Informationen gibt. Sobald sich dies ändert, werden wir Sie/euch sofort informieren. Bis dahin machen wir einfach weiter wie gewohnt: Jeden Tag werden für die Klassen 3 bis 9 neue Unterrichtsmaterialien hochgeladen, die dann zuverlässig bearbeitet werden sollen. Die Kinder der Eingangsstufe erhalten ihre Unterrichtsmaterialien per Post. Bei Fragen oder Problemen kann entweder direkt mit der Lehrkraft per Email Kontakt aufgenommen oder vormittags in der Schule angerufen werden.

Wir hoffen, dass wir bald mehr wissen. Falls Bedarf an Notbetreuung besteht, kann hier ein Antragsformular heruntergeladen werden.

Wir wünschen allen viel Kraft in diesen unruhigen Zeiten.

gez. die Schulleitung