Unsere Schule

Das Förderzentrum soziale und emotionale Entwicklung „Der Puckenhof“ e.V. ist eine Abteilung des gleichnamigen Evangelischen Jugendhilfeverbundes. Sie ist eine private, staatlich anerkannte Schule und gehört zur Gruppe der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung.

Unsere schulische Arbeit

Kleine Klassen mit durchschnittlich acht bis zwölf Schüler*innen ermöglichen intensive Kontakte und den Aufbau tragfähiger Beziehungen. Der Unterricht ist auf den sonderpädagogischen Förderbedarf unserer Schüler*innen ausgerichtet und geht dementsprechend von deren individuellen Leistungsvoraussetzungen und Bedürfnissen aus. Klare und überschaubare Strukturen bieten den Schülern notwendige Orientierungshilfen.
Dementsprechend umfasst unsere pädagogische und unterrichtliche Tätigkeit die unterschiedlichsten Maßnahmen :

    • klassenbezogene und individuelle Verstärkersysteme und Reflexionshilfen
    • ganztägig besetzter Stillarbeitsraum
    • Krisenintervention
    • strukturierte Pausen
    • Verhaltenstrainings
    • erlebnispädagogische Maßnahmen
    • Kinder- und Jugendparlament
    • Kinder- und Jugendrat
    • ein vielfältiges Schulleben

Heil- und Sozialpädag*innen begleiten die Unterrichtsarbeit. Sie tragen zur pädagogisch-therapeutischen Akzentuierung bei und leisten individuelle Hilfen.

Angeschlossene Abteilungen des „Puckenhofs“

Die Schule arbeitet sehr eng mit den weiteren Abteilungen des “Puckenhofs” zusammen (mit der Heilpädagogischen Tagesstätte, den Ambulanten Hilfen und den stationären Wohngruppen).
Gemeinsam werden zielgerichtet Maßnahmen geplant und durchgeführt. Als Beispiele seien hier genannt:

    • Gemeinsame Erziehungsplanung
    • Elternarbeit
    • Kontaktpflege zu abgebenden und aufnehmenden Schulen, zu Jugendämtern und Beratungsstellen

Aufnahme, Rückführung bzw. Entlassung werden gemeinsam geplant und beschlossen.

Wie kommt Ihr Kind zu uns?

Voraussetzung für den Besuch unserer Schule zur Erziehungshilfe ist ein Sonderpädagogisches Gutachten, das den Förderschwerpunkt „sozial-emotionale Entwicklung“ feststellt. Eine weitere Voraussetzung ist die Gewährung einer Jugendhilfemaßnahme, die in der Regel den Besuch der Heilpädagogische Tagesstätte, des Heilpädagogische Heimes oder die Betreuung durch die Ambulanten Hilfen des Jugendhilfeverbundes „Der Puckenhof“ e. V. beinhaltet. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich.

Der Erstkontakt kann u. a. von Eltern, Schule, Beratungsstellen, Jugendämtern oder Kliniken ausgehen.

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