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Heimerziehung in den in den Jahren 1949 bis 1975

Der Heimaufenthalt wurde von einigen ehemaligen Heimkindern – auch im Puckenhof – problematisch und schwierig erlebt. Wem während der Heimunterbringung im vorgenannten Zeitraum Unrecht und Leid zugefügt wurde, das heute noch zu Beeinträchtigungen führt, dem konnte bis 2018 Unterstützung gewährt werden. Aus einer Übereinkunft von Bund, westdeutschen Bundesländern und Kirchen (Errichter des Fonds „Heimerziehung West“) ist der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ hervorgegangen, der zum 1. Januar 2012 errichtet wurde.

Bis 2018 konnten betroffene ehemalige Heimkinder mit der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle Vereinbarungen über Leistungen aus dem Fonds schließen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

BMFSFJ – Fonds Heimerziehung